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Alles über den Fall Urban!

18.01.2007: Schreiben an Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger

Anzeige wegen Betrugs, gegen Prof. Urban den Gerichtsmediziner und Medizinischen Leiter der Universitätsklinik Mainz und Mitglied des Klinikvorstandes wegen Amtsmissbrauch – Vernichtung des Hauptasservates, die linke Lunge unseres Sohnes – trotz Aufforderung der STA-Koblenz vom 22.11.2004, Akten-Nr. 110, alle Organe aufzubewahren und diese zwecks ordentlicher Bestattung zuzuführen. Desweiteren wegen des Verdachts der Gutachtenfälschung, dass wir Ihnen hiermit versuchen mit Beweisen darzulegen und gegen Strafvereitelung bei der von uns angezeigten Ärzteschaft, die durch dessen Gutachten alle einen Persilschein erhielten. Desweitern kommt noch arglistige Täuschung hinzu, weil Prof. Urban in Verbindung mit der STA-Koblenz anordnete, die Makroasservate von einem Bestattungsinstitut abzuholen und die Abholung als Leichenteile kaschierte, was einer ungeheureren Lüge gleichkommt. Die eigentlichen Leichenteile – Beweismittel, Hauptasservat – wurde von Urban trotz eindeutiger Vorgabe in subversiver Weise vernichtet. Die Kosten des Bestattungsinstituts fordern wir von Urban zurück, weil es sich hier nicht um Leichenteile handelte, sondern nur um Makroasservate. In diesem Fall war kein Beerdigungsinstitut notwendig. Oder fährt man neuerdings Makroasservate von Klinik zu Klinik mit Hilfe eines Beerdigungsinstituts? Als letzte Klage gegen Prof. Urban möchte ich noch Leichenschändung vorbringen. Da Urban aus unerklärlichen, unethischen Gründen Teile der Gehirnmasse bzw. Schnitte nicht an den Ort der Entnahme zurücklegte, sondern in den Bauchraum, zeugt von einer minderen Achtung unseres toten Jungen (Quelle: 2.Obduktionsbericht aufgrund des Verdachts der Manipulation). Aussage telefonmündlich von Herrn Säcker, ehemaliger Präparator der Gerichtsmedizin Hamburg. Wortlaut: „So etwas ist unethisch und Leichenschändung. In meinen 2000 Untersuchungen habe ich alle Teile immer an den Ort der Entnahme zurückgelegt.”

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14.05.2007: Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz

Sehr geehrter Herr Feld,
in der vorbezeichneten Angelegenheit habe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil nach dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben ist (§ 152 Abs. 2 StPO). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen nur angenommen werden, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.

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30.05.2007: Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Sehr geehrter Herr Weise,
ich lege hiermit fristgerecht Einspruch ein gegen die Entscheidung der STA Koblenz mit dem Schreiben von Frau Jedinak vom 14.05.2007, Eingang 22.05.2007. Ich habe in unserem Fall Dominik als deutscher Steuerzahler und Bundesbürger aufs gröbste erfahren müssen, dass die STA als auch die GSTA unsere Beweiswürdigung nicht die Beachtung schenkte – nicht nach dem Gleichheitsprinzip – das alle Menschen das gleiche Recht haben.

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26.06.2007: Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Sehr geehrter Herr Feld,
auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Aufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat mit zutreffender Begründung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.

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25.07.2007: Schreiben an das Oberlandesgericht Koblenz

Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 bis 4 StPO In dem Klageerzwingungsverfahren des Herrn Josef Feld, In den Strutheichen 10, 57520 Steinebach. Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir die Erhebung der öffentlichen Klage gegen Herrn Professor Dr. Dr. Reinhard Urban, Institut für Rechtsmedizin, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Am Pulverturm 3, 55131 Mainz.

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