Prof. Dr. Reinhard Urbans Gerichtsgutachten im Fall Dominik von drei unabhängigen Professoren eindeutig widerlegt

Gegendarstellung zu einem beweisbar manipulierten medizinischen Gerichtsgutachten, in der die Öffentlichkeit, und wir als leidtragende Eltern, aus Sicht der drei befragten unabhängigen Medizinwissenschaftler betrogen wurden bzw. das bis heute von der deutschen Justiz ungeahndet blieben. Die Staatanwaltschaft Koblenz leitete trotz Anwaltsbemühungen, bis heute, kein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung und des Verdachts der Falschaussage ein. Auch politische Größen stellen sich bis heute dumm und tun so, als wäre alles legal abgelaufen. Dieses ignorante Verhalten war und ist erkennbar im kompletten Fall Dominik. Man redet immer von dem Buch 'die unglaublichsten Fälle der Rechtsmedizin'. Es müsste ein neues Buch geschrieben werden, 'die unglaubwürdigen Fälle der Rechtsmedizin.'

Jetzt widmen wir uns dem eigentlichen Hauptverantwortlichen, dem Gerichtsmediziner, Prof. Dr. Urban, der von drei unabhängigen gerichtsmedizinischen Instituten bezüglich eines soliden Osteosarkom-Tumors und deren Asservierung, unsauberen Entsorgung, eines besseren belehrt wurde. Es wäre auch der Gerechtigkeit rechtswirksam und objektiv, wenn sich aus unserer Sicht die STA, GSTA, Justizminister, damals Dr. Bamberger (im Januar 2007 informiert), hinsichtlich der Asservierung und des Verschwindens der Hauptbeweise belehren lassen würden und ihre Handbremshaltung in diesem Falle lösen würde. Aber nach deutscher Rechtsordnung zählt nur der Gutachter, der vom Gericht bestellt wurde. Dieser hatte dann uneingeschränkt die Zügel in der Hand - zu manipulieren - zum Vorteil für die von uns beschuldigten Ärzte. Oder alle Karten auf den Tisch legen, damit endlich alle Beweise der Öffentlichkeit offen gelegt werden. Für einige unorthodoxe Ergebnisse musste Prof. Urban bis heute nach § 839a BGB (Gutachterhaftung) nicht haften. Die Rechtsmittel wurden vorher alle im Keim von der STA oder den Gerichten erstickt. Ein zitierter Satz, den Prof. Urban kürzlich in der Presse äußerte: „Man sieht nur das, wo man hinsieht, und man erkennt ein Problem nur, wenn man es erkennen will.“ Wir glauben nicht, dass Prof. Urban im Fall Dominik ordentlich hingesehen hat, oder etwas erkennen wollte, da wir von drei unabhängigen renommierten medizinischen Kapazitäten zweifelsfrei auf ein anderes Ergebnis hingewiesen wurden.

Kann die Arbeitsweise dieses Mainzer Gerichtsmediziners denn dann korrekt sein? Wenn ein Gerichtsmediziner bei der Obduktion unseres verstorbenen Sohnes Dominik nachweislich widersprüchliche Aussagen macht oder wichtige Beweise unbeachtet lässt, könnte man mit Recht behaupten, dass dieses Gutachten schon unter bloßstellendes und sehr langes dilettantisches Herumermitteln fällt. Gestatten Sie mir bitte weitere Arbeitsgewohnheiten aufzuzählen. Diese Daten waren presseöffentlich und somit zum Aufzählen geeignet. Da wäre die kleine verstorbene 5-jährige Doreen im südlichen RLP, die an einer Mandel-OP in Mainz durch Einbluten infolge der OP starb – resultierend durch falsche Lagerung auf dem Rücken erstickte, – ging u. a. auch durch die Presse. Die Eltern klagten auch gegen das Gutachten von Prof. Urban. Auch hier wurde nach unseren Recherchen und aus Sicht der Leidtragenden die Medizinkollegen aus der Mainzer Uniklinik nach gutachterlicher Weise geschützt, schriftlich dokumentiert im Gutachten, „so etwas kann vorkommen“. Die STA und Gerichte nehmen so einen nichts sagenden Relativsatz wohlwollend auf, um eine Akte endlich zu schließen und somit auch die Fehler der Ärzte zu verschleiern. Ähnliche bundesweite Fälle: Akte 08/09 auf SAT1 am 26.02.2008, 22.20 Uhr: Mandel OP, mehrere Fälle in NRW. Dann gab es den Mainzer Tollwutskandal, der auch durch die Presse ging. Hier wurden einer tollwutkranken Organspenderin am 31.12.2004 mehrere Organe (Herz, Lunge, Niere, Leber, etc.) entnommen, ohne dass diese Transplantate (Organe) vorher in der Mainzer Pathologie auf Herz und Nieren überprüft wurden u. a. auf Tollwut (Pathologische Überprüfung kostet ca. 100€), lt. Pressemitteilungen. Auch hier hatte Prof. Urban als Chef und Dekan der medizinischen Fakultät Mainz die obere medizinische Verantwortung, gegenüber den drei toten Patienten, die an den Folgen der nicht erkannten Tollwut sterben mussten. Außer einer kurzen Info in der Zeitung und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Uniklinik Mainz, Prof. Dr. Zöllner, damaliger Wissenschaftsminister in RLP und rechte Hand von MP Beck und jetziger Wissenschaftssenator in Berlin, stellte sich als politische Größe hinter die Uniklinik Mainz, so der Wortlaut in der damaligen Rhein Zeitung. Seitdem hatte man nichts mehr in der Öffentlichkeit über diesen Fall (drei Todesopfer) erfahren können. Der anschließende Untersuchungsausschuss (u. a. mit Dr. Rosenbauer jetziger GS der CDU RLP und Geschäftsführer des Jung Stilling Krankenhauses in Siegen zusammengesetzt aus mehreren politischen Parteien) hatte bis heute nichts Konkretes in Erfahrung bringen können. Oder der Wormser Kindesmissbrauchprozess aus den 1990er Jahren. Damals einer der größten Justizskandale Deutschlands, nach dem Conterganskandal. Es wurden durch mehrere Gutachter - medizinische als auch psychologische - die Situation verdreht. Die Kinder wurden tagelang isoliert, dass es einer Nötigung gleich kam, bis diese irgendetwas zugaben, das der damalige verantwortliche Psychologe endlich hören wollte, nämlich eine genötigte bzw. erzwungene Schuldzuweisung. Bis heute gab es für die leidtragenden Personen keine ordentliche Wiedergutmachung. Die weisungsbefugten Personen schämen sich Ihres Justizirrtums und wollen darüber nichts mehr hören. Geschweige eine Entschuldigung. So ist das, wenn renommierte Personen der Öffentlichkeit Fehler begehen. Eine Verwandte, unschuldige Oma ist aus Gram -Herz, Kreislauf- im Knast verstorben, ein Kind hatte sich aus Verzweiflung erhängt usw. Wer waren die damaligen Verantwortlichen? Einer der damaligen Richter, Jens Beutel heutiger OB in Mainz, einer der damaligen medizinischen Gutachter u. a. Prof. Urban, Dekan der Uniklinik Mainz. Die damalige STAin Finke forderte trotz klarer Unschuldbeweise bzgl. der beschuldigten Eltern eine Haft von 7-15 Jahren, und zuletzt, die Mediziner, die falsches Zeugnis abgegeben haben (Quellen mehrer Zeitungsberichte FAZ, SZ, KA etc. und objektive Tatsachen der unschuldigen Personen). Man sieht – aus den vorgenannten Quellenangaben – eine eindeutige Handschrift, wie sich STA, Mediziner, Gutachter und Untersuchungsausschuss einschließlich weisungsbefugter Politiker vorher abstimmen, wie ein Verfahren enden soll. So auch in unserem Fall! Die von der Justiz als objektiv bezeichnete Stellung ist im Fall Dominik nicht einmal im Ansatz, geschweige denn des kompletten Verfahrens (über 2 Jahre!!) erkennbar gewesen. Dies sind keine Verschwörungstheorien, sondern glasklare und unwiderlegbare Fakten. Tatsachen dürfen lt. eines Vorsitzenden Richters (LG Landau) vorgetragen werden und sind auch nicht ehrverletzend. Jetzt weiter zum Fall Dominik und der unsauberen Obduktion unseres verstorbenen Sohnes. Wieso wurde das in unseren Augen, aus betreuender anwaltlicher Seite, zweifelsfrei geführte manipulierte Mainzer Gutachten, an Dominik, nie von einem ordentlichen und objektiven Gericht oder Untersuchungsausschuss, trotz unserer permanenten Einwände, genauestens überprüft? Wem nützt und half diese Einstellung? Antwort: Hauptsächlich der chemotherapeutischen Pharmaindustrie, also der reichsten Clique, die Deutschland (Welt) im Würgegriff hat, die als Sponsoren fungieren für die Unikliniken und alle großen Parteien. Es ist höchst erstaunlich, oder sollte man es ignorant nennen, dass die STA Koblenz trotz anderer Hinweise ihrem bestellten Gutachter, Prof. Urban, mehr glaubt als drei unabhängigen Professoren bezüglich des verschwundenen Hauptbeweises Nr.1, ein 1,65 kg schwerer Osteosarkom-Tumor. Dieser angebliche dubiose Knochentumor soll lt. Prof. Urban zum Tode geführt haben. Wie kann das sein, wenn bei der linken Lunge nur noch ein schmaler bläulicher Saum vorhanden war (lt. Niederschrift Prof. Urban). Darf Prof. Urban in einem wichtigen Gutachten wie diesem, mit Öffentlichkeitsinteresse, denn derartige kaschierte Sätze verfassen? Wir können zweifelsfrei behaupten, dass die Lunge bei Dominik damals kollabierte, da dies in der Klinik in Mexiko eindeutig festgestellt wurde. Sicherlich ist diese Kollabierung zurückzuführen auf die Behandlung in Pirmasens an der linken Lunge. Laut Gutachten geht diese Verletzung nur verdeckt hervor, in dem man die kollabierte linke Lunge als schmalen bläulichen Saum interpretierte. Stellen Sie sich vor, in einem geplatzten Luftballon (kollabierten Lunge) soll ein 1,65 kg schwerer solider Tumor wachsen bzw. sitzen, unmöglich. Dass die linke Lunge schon länger kollabiert war, bestätigten auch die mexikanischen Ärzte, während eines chirurgischen Eingriffs, am 25. Oktober 2004 (7 Tage vor Dominiks Tod). Also kann auch kein solider Osteosarkom-Tumor in der linken Lunge gewesen sein. Wenn man diese aufgezählten Tatsachen alle betrachtet, kann man mit Recht behaupten, dass unser Staat kein Rechtstaat mehr ist, und das unser Grundgesetz mit Füßen getreten wurde, wenn angebliches Recht, und Fälschungen in der breiten Öffentlichkeit in einen Topf geworfen werden.

Anmerkung: [Matth. 18, 15-22] Wenn dein Bruder (irgendein Mitmensch) wider dich gefehlt hat (betrogen), so geh hin und stelle ihn unter vier Augen zur Rede. (Wurde getan) Gibt er dir Gehör, so hast du deinen Bruder (Mitmenschen) gewonnen. (wir wurden nicht gehört, ignoriert) Gibt er dir kein Gehör, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit durch die Aussage zweier oder dreier Zeugen (3 unabhängige Prof.) die ganze Sache festgestellt werde. [ 5 Mos. 19,15] Hört er auch auf diese nicht, so sage es der Kirche (Vorstehern) in diesem Fall [weltliche Institution bzw. der Öffentlichkeit]. Wenn er aber die Kirche nicht hört, so gelte er dir wie ein Heide und öffentlicher Sünder (Rechtsbrecher). Schlußwort: Gerechtigkeit und Wahrheit gibt es in dieser Welt nur bei Befolgung und Einhaltung der basisorientierten 10 Gebote (in diesen 10 Positionen sind auch alle Menschenrechte vereint) durch alle Menschen auch die die Obrigkeit gemeint (Pharmalobby, Gerichte, Richter, STA, Gutachter, weisungsbefugte Politiker, kirchliche Würdenträger, bzw. staatliche Institutionen).

In unserem Fall aber hatten wir drei (zwei oder drei Zeugen s. Matth 18,15-22) Aussagen von professioneller, pathologischer, deutscher und österreichischer Seite. Diese aussagekräftigen Beweise - die unsere Gerichte nicht interessieren -, die bei der Frage eines asservierten, festen und soliden Osteosarkom-Tumors alle das Gleiche aussagten, nämlich, dass dieser sich nur bei unsachgemäßer Behandlung auflöst bzw. sich nicht auflösen kann. Nur der vom Gericht bestellte, verantwortliche Mainzer Dekan der med. Fakultät, Prof. Dr. Urban widerspricht sich, ohne dadurch gerichtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Weil er schriftlich als auch mündlich der STA-Koblenz mitteilte, ein solider Osteosarkom-Tumor löst sich auf und dies sei normal bzw. nicht ungewöhnlich. Somit hatte Prof. Urban zu diesem Zeitpunkt sein Amt missbraucht und sich selbst geschädigt, ohne gerichtliche Konsequenzen zu befürchten. Die Gerichte, STA und Politiker spielten in unserem Fall die Handbremse und taten nichts zu einer objektiven, gerechten Aufklärung und glaubten einem Falschgutachten. O-Ton des OLG: „Wir haben keinen Grund zu Zweifeln an den Ausführungen des Prof. Dr. Urban gefunden.“ Hierzu einige interessante Quelleninfomationen: In unserem Staat erlangt man mit Hilfe der richtigen Kontakte und Freunde Straffreiheit. (Justizblindheit) s. h. Justizsumpf Deutschland (ehemaliger Richter spricht) von H.J. Selenz, Halbgötter in Schwarz (Buch, Eichborn Verlag), ARD Beitrag gekaufte Urteile, Film Verbrecherjustiz 17.05.2005 ARD Menschen bei Maischberger, Claudia Pauli eh. CSU Mitglied hat eine Abhängigkeit der Justiz von der Politik beklagt 31.08.09 SZ, oder Staranwalt Rolf Bossi hält die deutsche Strafjustiz sogar für kriminell, und vergleicht diese sogar mit dem III. Reich, Quelle http://www.ariva.de/Staranwalt_Bossi_Justizmafia_t215610, oder der ehemalige Richter a. D. Falbe Landgericht Stuttgart muss sich heute noch übergeben, wenn er sich an seinen Beruf mit all seinen Obrigkeitszwängen erinnert. Hier bekommt man Einblicke, wie hinter verschlossenen Türen entschieden wird und wurde. Im Fall Dominik reichte der STA – Koblenz eine einzige Aussage eines bestellten Gutachters, nämlich der immer noch von uns beschuldigte Gerichtsmediziner Prof. Dr. Urban, dessen damalige Tätigkeit nicht geahndet wurde. S. h. auch unfassbare Skandale, Presseveröffentlichungen vom 01.Sept. 09 gekaufte Mediziner etc. Die Medizin sei in hohem Maß kommerzialisiert, so Ärztepräsident Hoppe. Welch eine Antwort. Und unsere Gerichte halten weiter einen Dornröschenschlaf, weil man die Kollegen vom Club lt. Club-Kodex nicht ans Messer liefern darf, wenn diese eine ungesetzliche Tat begangen haben.

Weil diese rätselhafte – einleuchtende - Justizblindheit in unserem Korruptionsland Deutschland (Transparency, Dr. Elshorst stellte am 18.10.2005 fest, dass gemäß des Korruptionswahrnehmungsindexes Deutschland das Land China längst überholt hatte) vorherrscht, kann und darf auch Gerichtsmediziner Prof. Dr. Urban in Deutschland machen was er will, ohne ein gerichtliches Nachspiel zu befürchten. Dabei war er bei der 86. Tagung der Rechtsmedizin in Mainz, am 26.Sept.2007, bei den obersten Juristen des Landes in den besten Händen gewesen. Dieser elitäre Kreis kann u. U bei bestimmten Fällen stumm und blind sein, so die Aussage ehemaliger Juristen im Ruhestand. Man bewies hier Loyalität gegenüber den Drittmittelgebern wie BASF, Bayer, Böhringer etc. die als sogenannte Gegenleistung gewisse Gefälligkeiten beinhaltet. Es geht auch um Milliarden Gelder, Drittmittel, für die Krankheitsaufrechterhaltung. Der Prozentsatz der kranken Bürger steigt trotzdem von Jahr zu Jahr in Deutschland in den Bereich des Unbezahlbaren. Auch die immense, unrealistische jährliche Kostenexplosion im Gesundheitswesen, durch die Pharmaindustrie – Gesundheitsfond, Pandemiehetze, Diagnosefälschung unfassbare Skandale, Bestechung bei Medikamentennebenwirkung durch hohe Pharmamanager (Quelle: Frontal 02. Dez. 2008 oder Rhein-Zeitung und FAZ: Pharmaindustrie bezahlt immer mehr Ärzte über dubiose Studien) etc. – bringen der chemischen Industrie Milliarden-Gewinne. Dies wird von unseren Politikern bzw. Parteien anstandslos und ohne Gegenwehr noch gefördert. Andere Beispiele: Immer höhere einheitliche Krankenkassenbeiträge oder schleichendes Abschaffen von Naturheilprodukten seit 2000. So erkauft man sich Loyalität. Man sieht hier eindeutig, wer Deutschland im Hintergrund regiert. Außerdem müssen gewisse Clubmitglieder bei gesetzeswidrigen Taten andere Mitglieder decken, so steht es in deren Club-Satzungen (Quelle: Diener zweier Herren). Daraus interpretiert man Verpflichtung bzw. Anstiftung zu ungesetzlichen Taten (Verdeckung von Straftaten). Dies könnte man als modernes, getarntes Banditentum einstufen und ohne Übertreibung als diktatorisches Pharmaregime zählen. Oder irren wir uns da? Gestatten sie mir, den immer noch gültigen Satz der ehemaligen DDR zu erwähnen: „Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, dies stand schon als Überschrift in jedem Buch der Rechtswissenschaften der ehemaligen DDR. Dieser Satz trifft auch für unser juristisch, schwer manipuliertes Deutschland zu, das im Hintergrund von den großen Geldgeber gelenkt wird. Diese Tatsache und viele andere Einblicke senken natürlich die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der deutschen Justiz aufs Minimum. Beweise in den tägliche Medien: Es werden von der herrschenden Klasse Steuern hinterzogen, betrogen, Gelder veruntreut, falsches Zeugnis abgegeben (falsche Pressemitteilung), Diagnosefälschung getätigt, Filmbeiträge manipuliert, Rechtsbeugung betrieben, Rufmordkampagnen gestartet etc. nach dem Song 'die Großen lässt man laufen, die Kleinen sperrt man ein', oder 'Tango korrupti', man siehe auch Tatsachenberichte bei justizgeschädigten Vereinen und deren Webseiten, Quelle: Assessor jur. Detmar Hoeffgen „ Kriminelle Justiz in Rheinland Pfalz“.

Personen die in unserem Unrechtstaat bzw. Justizsumpf profitieren konnten, hatte man in den letzten Jahrzehnten in der Presse als Leser mehrmals verfolgen können u. a. Schmitt, Kohl, Kanther, Lambsdorf (Steueraffäre, Schwarzkonten), Voß und Beate Kleins unseriöser, einseitiger, manipulierter Filmbeitrag, unwahre Aussagen im Fall Dominik, Ausstrahlung während eines offenen Verfahrens mit Hilfe von Gerichten. Eine unerhörte zweifelsfreie Tatsache, so dass auf unsere Einwände mehrere Gerichte untätig zusahen d.h. den Filmbeitrag trotz Einwände gerichtlich zuließen, und somit bewusste vorgefasste Meinungsmache in der Öffentlichkeit betrieben. Jullien CDU RLP Quelle: LG Koblenz Rhein Zeitung (Steuerbetrug 2005), Hartz (Untreue und Begünstigung), Prof. Jürgens zu seiner Zeit als Dekan der Uniklinik und Präsident der GPOH (mehrere medizinische Falschaussagen in der Presse über unseren Sohn u. a. über die Metastasenanzahl - von 4 auf 8 - während seiner Behandlung, somit absolut progressiv und kein Benifit (Besserung) darstellte. Seine Darstellung der Chemoeffizienz bei Dominik, auch kein Benifit. Er behauptete in der Öffentlichkeit, dass die Chemotherapie bei Dominik angeschlagen hätte, das ist bei einer Progression durch dessen Behandlung wohl eher umgedreht. ÜLR (Überlebensrate ca. 50% in Pressemitteilungen ist unwahr), in den öffentlichen Medien geworben für seine toxische und lebensgefährliche Behandlung. Eine nicht heilbringende Lungen OP erzwingen wollen, mittels Gerichtseinfluss, Körperverletzung durch vergessen eines Spülvorganges während einer Chemotherapie in den Akten der Uniklinik nicht dokumentiert, können u. U. lebensgefährliche innere Blutungen auslösen. Dieser vergessene Spülvorgang ist bei mehreren Patienten vorgefallen so dass wir uns damals schon untereinander verständigten.

Prof. Urban (Obduktionsmanipulation) Beweisquellen: 3 kompetente Medizin-Professoren erklären, dass ein solider Osteosarkom-Tumor sich doch nicht auflöst und somit eine absolute Tatsache darstellt, kollabierte linke Lunge in Form eines bläulich schmalen Saums, lt. Protokoll von Prof. Urban höchstwahrscheinlich wegen eines Arztfehlers nicht als beschädigte, sprich, kollabierte Lunge erwähnt, Kontusionsherd in der zurückgegebenen Probe aus Mainz (Prellung, Quetschung) im Bereich der rechten Schläfe festgestellt, resultierend durch den damaligen Sportunfalls (Mai 2004 Ball an die rechte Schläfe) Hämatoms SHT(nicht von Prof. Urban aufgeführt), Befunde aus Dortmund (2 Monate vor Dominiks Tod), Mexiko (7 Tage vor Dominiks Tod) und Stanford University (7 Tage vor Dominiks Tod keine Malignität) alle nicht bewertet. Somit schließt Prof Urban sein Kreativgutachten. Resultat, die Presse schreibt in der Öffentlichkeit eine falsche Todesursache Nr. 1 Tumorkachexie. Lt. Fakten wäre eine Kardialkachexie angebracht, bei einem dubiosen verschwinden des angeblichen 1,65 kg Tumors.

Weitere Personen die von unserem dubiosen Rechtsystem profitierten: Dr. Dr. Neuberger eh. Justizminister NRW (Justizskandal-Conterganskandal wurde über Nacht aus einem Verteidiger ein Justizminister) Quelle: Dr. Plichtas Buch 'das Primzahlkreuz', mehrere Bände (I-IV), SPD Politiker Klaus Heugel und Norbert Rüther (Kölner Müllskandal), Zumwinkel (Steuerhinterziehung) oder mehrere Krebsforschungsbetrüger so u. a. Prof. Mertesmann, Dr. Marion Bracht und Dr. Friedrich Herrmann auch in Göttingen, Tübingen durch 15 Forscher, Quelle: Fachjournal Nature Medicine, Betrug und Täuschung aus Zeit 51/2001 oder Chefanästhesist als Fälscher entlarvt SZ 30.November 2010). Um wieder auf den juristischen Pfad zu kommen hatte sich die STA-Koblenz im Fall Dominik auch nicht gerade einen Orden für Objektivität verdient. So hatte der eh. leitende OSTA und jetziger GSTA mit der Weitergabe einer Pressemitteilung (Nr.01/2005) und einseitiger Berücksichtigung der Beweislage (kollabierten linke Lunge übersehen), also nur noch schmaler Saum vorhanden, lt. vorliegendem Bericht, in den Akten, aber von Prof. Urban im Abschlussprotokoll nicht explizit erwähnt, und eine lebensbedrohliche Herzinsuffizienz, einschließlich lebensbedrohlicher Perikarerguss, auch nicht erwähnt. Ohne Malignität kein Tumorleiden, siehe Beweise in den STA Akten, 5 Tage vor Dominiks Tod, beglaubigt (Stempel u. Unterschrift) Stanford University und Mexiko. Sollte es wirklich sein, dass die STA-Koblenz, damals, wie heute, die geistigen Kräfte verlassen haben, und nicht ordentlich eine komplette Beweisakte lesen konnte, bzw. diese ordentlich an die Öffentlichkeit weitergeben kann, und nur bei uns den kleinsten Krümel 3 x umdrehte? Kann man einen schmalen bläulichen Saum in Verbindung mit einer kollabierten linken Lunge als STA in Koblenz überhaupt übersehen, oder falsch interpretieren? In unserem Ermessen liegt es nicht, dieses nicht einzuordnende Dienstverhalten zu beurteilen. Ob unsere Strafjustiz mittlerweile auch von Pisa-Studiendesaster erfasst worden ist? Mit gleichem Ignoranzverhalten der Justiz ging es weiter, wenn unsere erschlagenden Beweise und etliche schriftliche Strafanzeigen mit Einbeziehung des angeblich aufgeführten, erwähnten Tumorleiden, lt. Prof. Urban, bei fehlendem Tumor bzw. verschwundenem Corpus Delicti erwähnt wurde. Erwähnen wir nochmals, ein solider Osteosarkom-Tumor mit 1,65 kg löst sich nicht auf. Ferner besteht die linke Lunge nur noch in Form eines schmalen bläulichen Saums lt. Prof. Urban, also doch kollabiert.

Wie kann in einer kollabierten linken Lunge ein Tumor dann zum Tode führen, wenn der linke Lungenteil schon kollabierte und der rechte Lungenflügel noch funktionsfähig ist? Mit einem Lungenflügel haben viele Personen jahrzehntelang gelebt und leben noch heute. Allein für diese Aussage müsste Prof. Urban sich verantworten. Die kollabierte linke Lunge wurde in Mexiko bei dem letzten chirurgischen Eingriff am 25.Oktober 2004 festgestellt. Wieso hatte Prof. Urban diese wichtige Tatsache nicht ausführlich erwähnt und nur unter versteckten Ausdruck 'schmaler bläulicher Saum' schriftlich erwähnt. Somit ist die Pressemitteilung (Nr. 01/2005) vom 06.01.2005, 11:09 Uhr, gez. Jung Leitender OSTA, mit fehlenden Fakten zum Justizskandal gewachsen. Wir haben bis heute keine ordentliche Klarstellung (d.h. aus Sicht der komplett vorliegenden Aktenunterlagen) dieses im Moment höchsten STA (GSTA) in RLP gehört, obwohl unser damaliger Anwalt darum bat. Eine Tatsache ist, dass Herr Jung innerhalb kürzester Zeit zwei Beförderungen vom OSTA in Koblenz ins Justizministerium und jetzt sogar bis zum GSTA in Koblenz für seine herausragende Verdienste erhalten habe, so die Pressemitteilung. Ob dies eine Belohnung war, können wir aus unserer Sicht nicht beurteilen und möchten dies auch hier nicht tun. Zumindest ist dies bei vielen anderen Personen in unserem Staate oft so, dass verschiedene Personen für ihr Lebenswerk oftmals einen Orden erhalten, oder man kann durch gewisse Gefälligkeiten die Karriereleiter hoch fallen. Bei diversen anderen Aufzählungen kann man wohl hier und da erahnen, wo Urteile gekauft wurden, und wie schlimm die Korruption in Deutschland blüht. (siehe Beitrag: Geschäfte vor Gericht oder gekaufte Urteile siehe hierzu ZDF. de oder www.heute.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,7118259,00.html Jeder einzelne Ottonormalverbraucher würde bei vorgenannten Delikten zu mehrjährigen Haftstrafen verdonnert werden. Sollte wirklich irgendwann doch noch nach den Grundlagen der Gesetzgebung und gerechter Ordnung - auf Basis der vorliegenden 10 Gebote - in unserem Fall verfahren werden, müsste der verantwortliche Prof. Urban im Fall Dominik für sein Gefälligkeitsgutachten nach § 839 a BGB haftbar gemacht werden. Bis heute wurde Prof. Urban von unserer unglaubwürdigen Justiz in Deutschland, die sich in unserem Fall auch strafbar gemacht hatte (Justizskandale verjähren nie), immer nur geschützt. Der Hohn, dass dieses unglaubwürdige Gutachten zu einem manipulierten Schlechtachten mutierte, mit Hilfe der Justiz, trotz unserer zweifelsfreien, beweisbaren und reproduzierbaren Einwände, und unserer aussagekräftigen Tatsachen immer noch der Öffentlichkeit (Medien, Juristen, STA, GSTA, Internet etc.) - eine Lüge - als Wahrheit präsentiert wird, ist die teuflischste Krönung. Man kann es auch unter die Kategorie Geschichtslüge, wie unzählige andere vorangegangene Fälle, in der Vergangenheit ablegen. Des Weiteren darf erwähnt werden, dass alle beteiligten Personen Ihren Auftrag erfüllt haben, dass ein Clubmitglied in diesem Rahmen von Strafen geschützt wurde.

An der 86. Tagung der Rechtsmedizin in Mainz war auch Justizminister Dr. Bamberger (ehemaliger OLG-Präsident von Koblenz) als Gesprächspartner bzw. Eröffnungsredner zugegen. An den Justizminister haben wir höflichst am 18.Januar 2007 einen Einschreibebrief wegen Einspruch bzw. Klage gegen Prof. Dr. Urbans Gefälligkeitsgutachten nebst tatkräftigen Beweisen per Rückschein, mit persönlicher Überstellung übersandt, den wir nie unterschrieben zurück erhalten haben. Dieses Einschreiben wurde weitergereicht bis es wieder bei der STA Koblenz landete, die sowieso unsere Strafanzeige gegen Prof. Urban schon vorliegen hatte. So etwas nennt man Zermürbungstaktik. Wir werden hier nochmals die Beweise gegen den Gerichtsmediziner Prof. Urban zwecks Tatsache für die Öffentlichkeit aufzeichnen. Die Öffentlichkeit bzw. das Volk hat ein Recht auf die Wahrheit. Dieser Satz ist ehemaliger O-Ton des SWR. Auch wenn für die Presse das Wort Wahrheit eher ein Fremdwort darstellt. Im Film 'Der Fall Dominik' wurde die Pressefreiheit begraben, indem man nur einseitig recherchierte und den Geldgebern in die Tasche spielte. So etwas nennt man dann in der Öffentlichkeit investigative (aufdeckende) Pressearbeit und wurde 2005 auf der Expopharm von einer Pharmaindustrietochter aus dem Bayerwerk Healthcare mit 5000 € honoriert (dieser Hinweis reicht wohl aus). Vielmehr müsste es verschleiernde, falsch verstandenes verdreht wiedergegeben, also manipulierte Pressearbeit heißen.

Unsere Punkte, die zur Überführung eines Gefälligkeitsgutachtens dienen:

  1. Dominik sollte eigentlich in der Rechtsmedizin Dortmund obduziert werden (Quelle Akteneinsicht STA). Obduziert wurde Dominik aber in Mainz. Erklärung gegenüber unserer Einwände: O-Ton der STin Jedinak in Koblenz, „das ist wohnortnah.“ Wieso wurde in den STA-Akten dann die Rechtsmedizin Dortmund vorgesehen? Wir können nur vermuten, dass die STin oder deren Chef eine andere Order erhalten hatte. Oder sollten die Juristen vielleicht kurzerhand in das Staatsministerium bestellt wurden sein, um der STA einen Maulkorb zu verpassen? (s. h. Maulkorb für den STA oder Ex-Richter aD Fahsel von 1973-2004 beim LG Stuttgart, -- dieser hat ein Ekel über seinen eh. Beruf -- organisierte Rechtsbrüche. Quelle: Justiz-Sumpf Deutschland, Staranwalt Rolf Bossi). So ähnlich koordinierte man wahrscheinlich auch in unserem Fall Dominik, dass alle Untersuchungen in Freundeshand bzw. überschaubar blieben (also Mainz). So etwas nennt man im deutschen Sprachgebrauch, Gefälligkeit bzw. Befangenheit von einem guten Freund (Prof. Urban Dekan in Mainz zu Prof. Jürgens in Münster - bis 30.Sept.2006 – Dekan in Münster) verfasst, ist für uns null und nichtig. Sehr geehrte Herren der Rechtjustiz. Bei einem objektiven Gutachten ist ortsferne günstig (Jessnitzer/Freiling, die gerichtliche Sachverständiger S.113ff) Also keine Wohnortnähe. Außerdem soll ein objektiver Gutachter auch nicht wissen, um wen es sich handelt, um Manipulationen auszuschließen. Prof. Urban hätte die Papiere bei ordentlichem Sehvermögen am Sarg sehen müssen. Somit wusste er auch, dass es sich um Dominiks Papiere handelte, auf die wir wochenlang warten mussten, dass wir sogar unseren Bonner Anwalt wegen der Rückgabe der Papiere einschalten mussten. Dies war schon höchst suspekt. Somit konnte eigentlich von vornherein nie ein objektives, rechtskräftiges Gutachten herauskommen (s. Tötsünden der Gutachter). Ein klassischer Fall von Befangenheit.

  2. Es wurde bei der Obduktion - an Dominik - von Prof. Urban nur Befunde gewertet, die den von uns angeklagten Medizinern Prof. Jürgens eh. Dekan Uni-Münster, Dr. Buchal Chefarzt der Kirchener Kinderklinik, Prof. Hase eh. Leiter des Jung-Stilling Krankenhauses Siegen bis 11/2006 (heute Medizingutachter vor Gericht), Dr. Aschoff Leiter Villa Medica und das Pirmasenser Stadtkrankenhaus entlasten. (Unterdrückung von Beweismittel § 295) Vier Befunde aus dem In- und Ausland – sogar ein Befund von der Stanford University – haben eindeutig und klar widerlegt, dass Dominik „keine Malignität „ – also kein Krebs – in der besagten linken Lunge hatte. Also dort, wo angeblich der riesige 1,65 kg Osteosarkom-Tumor saß, der lt. Aussage des Mainzer Gutachtens von Prof. Urban zum Tode führte. Weder die angeschriebene STA, GSTA, OLG, Ministerpräsident Kurt Beck oder der Justizminister von RLP Dr. Bamberger haben hier unsere eindeutigen Beweise gewürdigt bzw. wollten keine Fehler bei Prof. Urbans Gutachten finden. Im Volksmund nennt man diese Handlung rückradloses wegschauen im Namen der sponsorfreundlichen Pharmaindustrie, und im Namen des deutschen Volkes heißt dies Justizblindheit, um die Kollegen des Clubs bzw. den Helfern der chemischen Industrie nicht zu schaden (Komplizenschaft). Ich dachte, man sollte nicht wegschauen, wenn Menschen Unrecht geschieht, so unsere politischen Koryphäen. Wenn weisungsbefugte Personen des öffentlichen Lebens, wie Kurt Beck dafür sind, dass man in gewissen Notfällen Zivilcourage zeigt, könnte er es jetzt als sogenannter Landesvater allen beweisen und in unserem Fall Vorreiter einer Zivilcourage sein. Er könnte einen objektiven Untersuchungsausschuss beantragen, der gläsern ist, d.h. kpl. Aufzeichnung und ohne gezinkte Karten der Lobbyisten. Aber damit rechnen wir aus Erfahrung nach über 6-jähriger juristischer Auseinandersetzung und Tritten von allen Seiten nicht, weil anstelle des Gewissens viele Personen einen dicken Geldbeutel, einschließlich Karriere, vor Augen haben. Kurt Beck könnte dies kürzlich als SPD Chef selbst auf Bundesebene erfahren, als er abgesägt wurde. Wir hatten nie das Recht auf Richtigstellung, das jedem Bürger zugestanden werden muss (deutsches Rechtsgut, Art 10 und Art 7 allg. Erklärung der Menschenrechte), Diskriminierung durch das Gericht, Wegschauen der Politprominenz und Falschmeldungen in der Presse, wurde mit schmutziger Investigativ-Auszeichnung des Pharmakonzerns Bayerwerkes Healthcare mit 5000 € honoriert. Alle eben genannten müssen sich diesem Faktum – dass sie das Unrecht bzw. eine Tat tolerierten – irgendwann vor einem höheren Richter verantworten müssen, der heute oft belächelt, verachtet, verhöhnt und ignoriert wird. Außerdem beschuldigen wir Prof. Urban weiter, gegen den § 292 verstoßen zu haben, Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage in Form des Gutachtens, § 289 falsche Beweisaussage vor einer Gerichts,- Verwaltungsbehörde (STA). Es kam mehrmals zu Gerichtsverfahren, wo dieses Mogelgutachten als Totschlagargument immer wieder als angeblicher Beweis genannt wurde, auch falsche Beweisaussage § 288 vor Gericht bzw. bei der STA. Des Weiteren ist dieses unseriöse Gutachten auch mehrmals dazu verwendet worden, unsere Glaubwürdigkeit zu unterdrücken, und öffentlich in den Medien als Wahrheit verkauft worden. Man hatte nicht nur das wahre Andenken unseres toten Sohnes befleckt – der zweifelsfrei nach unseren objektiven Beweisen nicht an Krebs starb – sondern man hatte unsere ganze Familie in den Schmutz gezogen, dafür mache ich alle damals angeschriebenen Politiker (eh. Bundespräsident, Kanzler, BTAs, Ministerpräsident RLP, LTA auch der CDU, Juristen, Presse und selbst Kardinal Lehmann verantwortlich (der auch zwei Briefe von zwei Bekannten über unseren Fall unbeantwortet ließ), die uns alle als Vorbilder eines Schwächeanfalls bei Zivilcourage eher ein jämmerliches Bild abgaben. Ich fühle mich in die Kindheitstage meines Vaters versetzt bzw. des damaligen Regimes: Dort gab es für regimefeindliche Äußerung und Zivilcourage auch keine Beachtung, nur Ignoranz, Inhaftierung oder Tod. Ein weiterer signifikanter Beweis, dass Dominik keinen 1,65 kg schweren Osteosarkom-Tumor in der linken Lunge hatte, ist der, dass von dem angeblichen erwähnten urbanischen Tumor, eindeutig ein großes, altes und festes Blutkoagel vorlag. Dies kann man natürlich in Fixierflüssigkeit ungeachtet jeder Regel verschwinden lassen. Unser signifikanter Beweis: An mehreren Tagen wurde vor Dominiks Tod 0,5 Liter (festes Blutkoagel) in Mexiko über Verflüssigung ausgeleitet. (steht in den Akten der STA) Dies ist eine zweifelsfreie Tatsache!! Ein solider Osteosarkom-Tumor lässt sich nach medizinischer-wissenschaftlicher Erkenntnis nicht verflüssigen. Hiermit wurde ein weiterer Beweis erbracht, dass Prof. Urban hier eine falsche Richtung vorgab, und somit ein weiteres Unheil anrichtete, weil er wissentlich (er hatte das Konglomerat gesehen) falsches Zeugnis abgegeben hat, um die verantwortlichen Ärzte zu schützen und dem Sponsor absolute Loyalität zu zeigen.

  3. Den Kontusionsherd (Prellung) im rechten Schläfenbereich mit SHT Syndrom, von den Medizinern bei der Aufnahme im damaligen Siegener Jung-Stilling Krankenhaus ignoriert, und von der Presse, wurde der tatsächliche Sportunfall als Lüge dargestellt – resultierend durch den Sportunfall, Fußball an die rechte Schläfe, wurde von Forensiker Prof. Urban nicht erwähnt. Man stellt sich einfach dumm, wie dies Kinder schon mal anwenden, wenn diese erwischt werden. Bei den ausgehändigten Makroasservaten aus der Mainzer Uniklinik der Gerichtsmedizin (Chef Prof. Urban) vom 16. August 2006 - nach über einstündigem warten - dann endlich an Dr. med. Hadrich, RA Dr. Pflugmacher und dem Beerdigungsinstitut Schneider übergeben, haben unsere Pathologen eindeutig einen älteren Kontusionsherd (Prellung Mai 2004) an Prof. Urbans Asservate feststellen können. Man muss sich vorstellen, Prof. Urban, der als renommierter Spezialist gilt, übersieht einfach einen Kontusionsherd (Prellung) an der Stelle (rechter Schläfenbereich), wo damals im Mai 2004 der Lederfußball traf, und das kastaniengroße Hämatom sich bildete, mit der Auswirkung eines SHT (Schädel-Hirn-Trauma). Aber die pathologische Betrachtung der ausgehändigten Makroasservate aus Mainz, wurde von einem anderen Pathologen aus Norddeutschland eindeutig festgestellt, dass bei einer der Proben ein älterer Kontusionsherd im Schläfenbereich vorlag. Somit ist bei unserem verstorbenen Sohn auch jetzt pathologisch erwiesen, dass er im Mai 2004 tatsächlich einen Lederball an die gleiche Stelle (rechte Schläfe) bekommen hatte. Außerdem existiert auch noch eine Röntgenaufnahme, die das kastaniengroße Hämatom bildgebend festgehalten hatte. Wir wussten dies – Sportunfall – immer und sind jetzt hierdurch nochmals pathologisch bestätigt worden, ein weiterer bekräftigender Beweis zur Veröffentlichung für die betrogene Berichterstattung in den öffentlichen Medien. Aus diesem Sportunfall hatte sich im Mai 2004 ein Hämatom entwickelt. Prof. Urban könnte eventuell hier einen nicht für möglich gehaltenen Schwächeanfall in unerklärlicher Weise bekommen haben? Wie kann ein angeblich renommierter Gutachter eine solche wichtige Tatsache übersehen? Allein dieses Übersehen ist ein weiteres Übel an Dominik und den Familienmitgliedern nach § 295 Unterdrückung eines weiteren Beweismittels und dadurch maßgeblich beteiligt an der öffentlichen Diskreditierung unserer Familie. Wo ist die Wiedergutmachung, die uns in der Öffentlichkeit zugefügt wurde? Man muss nämlich wissen, dass dieser Sportunfall am Kopf von der Presse mediengerecht, verlogen, immer als eine Erfindung unsererseits dargestellt wurde. Der Beweis des tatsächlichen Sportunfalls ist von uns jetzt pathologisch, zweifelsfrei und für immer erbracht. Für uns war es immer eine Tatsache, die wir dem damaligen Siegener Krankenhaus bei der Aufnahme mitteilten - Sportunfall infolge eines Lederballes an die rechte Schläfe -, die es aber ignorierten. Außerdem geht das Hämatom auch aus einem einzigen Befund des Jung-Stilling Krankenhaus Siegen hervor, das hier u. a. einmal die Wahrheit geschrieben hatte, aber den Sportunfall nie protokollierte, obwohl wir dies mehrmals erwähnten und dies sogar gerichtlich korrigieren wollten, ohne Erfolg dank Prof. Urban. Ein anderer Befund aus dem Siegener Jung-Stilling Krankenhaus lautete, dass jetzt aus einem Hämatom ein Osteosarkom wurde. Dies nahm Prof. Urban dann natürlich zum Anlass in seinem Gutachten zu schreiben (Ad.3/ Seite 7 STA – Akten - Nr. 127) „Zur Problematik der Hirnmetastase ist zunächst festzustellen, das Initial entsprechend der in den Krankenakten dokumentiert, Symptomatik davon auszugehen, dass es sich um einen raumfordernden Prozess als Folge einer Knochenmetastase gehandelt hat.“ Wieso schreibt er nicht, dass es sich um ein Hämatom (resultierend vom festgestellten Kontusionsherd) gehandelt hatte? Dieser Befund (Beweis) wurde nicht wie üblich vom damaligen operierenden Oberarzt Dr. Bel geschrieben – der uns damals auch unter Zeugen mitteilte, dass Dominik ein kastaniengroßes Hämatom (raumfordernden Prozess) hatte, mit einer winzigen stecknadelgroßer Nekrose (ungefährliche bzw. verkapselte Metastase so, der O-Ton des Oberarztes Dr. Bel), sondern der Befund wurde von irgendeinem Assistenzarzt und ohne Unterschrift abgegeben. Also somit kein rechtsgültiges schriftliches Beweismittel. Wichtige Fakten von uns, durften einfach auf keinem Befund erscheinen, geschweige in den öffentlichen Medien berichtet werden. Sie müssen wissen, dass wir damals erfolglos gegen das Krankenhaus Jung-Stilling in Siegen wegen Aktenmanipulation und ärztlicher Schweigepflicht (Infos an die Presse) eine Strafanzeige eingeleitet haben. Auch an der Erfolglosigkeit unserer Strafanzeigen trägt Prof. Urban eine Mitschuld.

  4. Prof. Urban sollte laut Anordnung der STA Koblenz (schriftlich fixiert Akte STA Nr. 110 und nachzulesen auf www.verein-dominik.org) – schriftlich protokollierter Wortlaut – „alle Organe und Präparate sind nach Abschluss der gerichtsmedizinischen Arbeiten an die Eltern auszuhändigen“. Und die STA Koblenz tut das übrige, damit diese Verfehlung auch noch nicht geahndet wurde. Auch an diese Weisung der STA Koblenz hatte sich Prof. Urban nicht gehalten. Er hatte das Corpus Delicti (Hauptbeweis Nr.1), linke Lunge samt angeblichem 1,65 kg Osteosarkom-Tumor, komplett verschwinden lassen, wenn man die objektive Sichtweite die drei Erklärungen der vorgenannten unabhängigen Professoren betrachtet. Man nennt so etwas vernichten von Beweismaterial. § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten. Wieso leitet die STA keine Ermittlungen gegen diese Eigenmächtigkeiten ein, obwohl wir mehrmals darauf hingewiesen haben? Es lässt sich nur vermuten, dass diese Ihren Clubbruder schützen mussten. Oder sollte es sein, dass die STA so etwas toleriert, frei nach Konrad Adenauer, „was interessiert mich mein dummes Geschwätz von Gestern.“ Außerdem hat Prof. Urban Freunde bei Gericht, BVG, OLG und Politik. Solange diese Herren den speziellen Gerichtsmedizinischen Gutachter schützen, passiert ihm auch nichts. Dies weiß er auch und fühlt sich sicher. Außerdem wechselte er so nebenbei einfach die Fixierflüssigkeit. Ein alter erfahrener Präparator aus Bayreuth bestätigte uns, dass man somit alle beweisträchtigen Fakten in der Flüssigkeit weggegossen hatte. Muss man noch mehr sagen?

  5. Prof. Dr. Urban ist nach den vorliegenden Fakten der drei Professoren ein unverzeihlicher Fehler widerfahren, wie soll man es sonst deuten? Wenn Prof. Urban der STA schreibt, ein Osteosarkom-Tumor löst sich in Fixierflüssigkeit auf. Es sei denn, durch gewollte unsachgemäße Behandlung, so das renommierte Gerichtsmedizinische Institut in Bayreuth. Einfach unglaublich, da die Koblenzer STA schriftlich protokolliert, als auch telefonmündlich, dies Prof. Urban im Vorfeld mitteilte. Jetzt die schriftliche Aussage, des ehemalige Österreichischen Präsidenten der Gerichtsmedizin und Tagungsleiter der 85. Tagung der Rechtsmedizin 2006, A. Univ. Prof. Dr. Walter Rabl, Prof. Dr. med. Gösta Fischer der Gerichtsmedizin in Wilhelmshaven als auch der Oberarzt PD Dr. med. M. Vieth von der Gerichtsmedizin Bayreuth und Mitarbeiter von Prof. Dr. med M. Stolte sagen unabhängig voneinander aus, dass ein solider Osteosarkom-Tumor sich in Fixierflüssigkeit nicht auflösen kann. In diesem Fall hatte Prof. Urban gegen § 292 Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage verstoßen, §295 Unterdrückung von Beweismittel und § 289 falsche Beweisführung vor einer Verwaltungsbehörde (STA) und § 269 vor Gericht Fälschung beweiserheblicher Daten (angeblicher solider Osteosarkom-Tumor). Auch diese Beweise sind von unserer skandalösen Justiz – OLG Koblenz – nur mit einem undefinierbarem geistigen nicht zu beurteilendem Schwächeanfall abgewürgt worden. O-Ton „der Antragsbegründung ist noch nicht einmal zu entnehmen, dass durch dem Beschuldigten angelastete Verhalten ein durch ein Strafgesetz geschütztes Rechtsgut des Antragssteller verletzt wurde“. Die Einreichung der Klage wurde – wie vom OLG vorgeschrieben – von einem ordentlichen Rechtsanwalt einer Siegener Kanzlei verfasst. O-Ton unseres Rechtsanwalts nach der Absage des OLG: „So etwas hätte er in seiner Praxis noch nicht erlebt.“ Fassen wir nochmals zusammen. Ein solider Osteosarkom-Tumor löst sich nicht auf. Dominik hatte mit Hilfe der mexikanischen Ärzte Tage vor seinem Tod über 0,5 Liter altes Blutkkoagel über eine Verflüssigungsmethode zur Ausleitung gebracht. Wir wissen jetzt, dass sich ein solider Osteosarkom-Tumor nicht auflösen kann. Dann kann Prof. Urban auch keinen soliden malignen Tumor gefunden haben und ließ auch deswegen mit aller höchster Wahrscheinlichkeit das Blut-Konglomerat –Corpus delicti – für immer verschwinden. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass das OLG Koblenz uns mit den Worten eine Absage erteilte, O Schriftlaut: Wir können Ihren Angaben nicht entnehmen, was Sie wollen. Hier hatte das OLG einen weiteren Justizskandal eingeleitet (keine Objektivität), wie beim Conterganskandal oder dem Wormser Kindesmissbrauchprozess und vielen anderen. Quelle: u. a. Justiz-Sumpf Deutschland von Hans-Joachim Selenz und Ex-Richter aD Fahsel. Wenn man sieht, dass sogar die Gerichte gemeinsame Sache mit dem Gutachter machen - im Fall Dominik - fühle ich mich 70 Jahre zurückversetzt. Wann wird endlich diese Hintergrundorganisation der Pharmaverbrechenschemie (im Kollektiv erlaubt, seit 1998 Karlsruhe – BVG - bestätigt Mörderurteil bei deutschen Soldaten erlaubt) die als, Lobbyisten und Marionettenbetreiber fungieren für Ihre Verbrechen der letzten 100 Jahren zur Rechenschaft gezogen, einschließlich Ihrer Helfershelfern. Beispiele: Zwangsprobandenmord an unschuldigen Gefangenen (Juden, Kranken, Regimekritiker etc) im 3. Reich durch IG Farben (heutige Bayer → Datenarchivierung der IG-Farben Verbrecher im Bayerwerk, BASF und eh. Höchst jetzt Sanofi/Aventis), Chemoverbrechen u. a. auch mit Todesfolge (s. Gefahrenhinweise), Conterganverbrechen u. a. auch mit über 1000 Todesfolgen, Vioxxverbrechen mit Todesfolgen, Impfverbrechen mit Pandemiehetze, hin und wieder mit verschleierten Todesfolgen oder körperlichen Schäden, Medikamentenzulassungsverbrechen, hin und wieder mit Todesfolgen und unmöglichen Entstellungen, oder neuerdings Nahrungsmittelverbrechen in Form von weltweiter GMO Verbreitung, durch genmanipulierte Nahrung um die Weltbevölkerung mit resultierenden Krankheiten sehr schnell zu dezimieren (Völkermord) (Quelle: Saat der Zerstörung, Frankfurter Rundschau 1 Milliarden Menschen sind genug) und somit Folgekrankheiten in dieser Atombombennahrung (genmanipuliertem Mais Mon 810, Kartoffeln, Erbsen, Tomaten, Tierfutter etc. von BASF, Bayer und Monsanto USA hergestellt) zu produzieren. Diese Unternehmensgruppen sorgen auch dann bei Erkrankung des Körpers für ein entsprechendes chemisches Medikament. Somit herrscht ein geschlossener geldgieriger Kreislauf in Milliardenhöhe zum Leidwesen der Weltbevölkerung. Alles unter dem Motto zuerst der Mensch. Welcher Sarkasmus in diesem Motto.

  6. Prof. Urban hatte auch bei der gerichtsmedizinischen Dokumentationspflicht in unseren Augen wie ein Anfänger gehandelt. Nach drei Jahren tauchen plötzlich Obduktionsbilder bei einem anderen Verfahren auf (Landgericht Köln), von denen angeblich keiner weiß, wo diese herkommen. Die größte Unverfrorenheit ist, dass dies ohne unser Wissen geschieht. Also eine weitere Gesetzesübertretung, die nie geahndet wurde und nach Art des Hauses unter den Teppich fiel. Die STA und GSTA verhalten sich hier wie Maulwürfe (Quelle: RA Bossi Justizmafia). Dabei gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder die Polizei oder Prof. Urban können dies gewesen sein. Glauben Sie nicht, dass die STA oder die Gerichte etwas dagegen unternommen hätten. Nein, sogar seit über zwei Jahren (Anfang 2008) versucht unsere Anwältin Akteneinsicht zu erlangen, ohne Erfolg. Sie haben diese wie alle unsere Einsprüche ignoriert. Normalerweise werden bei solch brisanten Obduktionsfällen komplette Videoaufzeichnungen und 3-dimensionale Bilder von den wichtigsten Beweismitteln angeordnet.

  7. Weitere Unglaublichkeiten: Dominik hätte wahrscheinlich länger gelebt, wenn die Lunge operiert worden wäre, (sprich Lungen OP). So eine damals wie heute nicht beweisbare Aussage schrieb Prof. Urban der Koblenzer STA. Diese nicht beweisbare Aussage hatte wiederum der damalige OSTA Dr. Brauer dann in einer Pressemitteilung am 19.01.2006, 9:31 Uhr veröffentlicht. Der OSTA glaubt ohne zu zweifeln dem Gutachter. Dies ist gängige Praxis. Nur zweifelhafte Mitteilungen, die nicht reproduzierbar sind, haben in einer Presseerklärung nichts zu suchen. Es sei denn – wie bei uns - man will die Akte schnellstmöglich schließen, um uns mundtot zu machen. Hinweis des GPOH Präsidenten und eh. Dekan der Münsteraner Uni Prof. Jürgens, der schon öfters bewiesenermaßen im Fall Dominik faktisch falsches Zeugnis wiedergab, hatte diese unbewiesene Äußerung an Prof. Urban weitergeleitet. Prof. Jürgens hatte es Prof. Urban mitgeteilt, und dieser hat es wohlwollend niedergeschrieben. Es gibt mehrere Quellen, deutscher Professoren, dass eine Lungen OP bei einer vorherigen adjuvanten chemotherapeutischen Behandlung keine Lebensverlängerung bei beidseitigem Befall von mehr als fünf Lungenmetastasen beinhaltet. So der renommierte Prof. Schütte, damals Tumorzentrum Essen, Prof. Ruf Tumorzentrum Freiburg und das Tumorzentrum München. Fazit, diese Pressemitteilung war und ist somit nachweislich nicht korrekt und trug nur dazu bei, dass den beteiligten Medizinern öffentlich keine Schuld zugesprochen wurde. Wir aber waren wiederum durch die Pressemitteilung des OSTA Brauer aus Koblenz die Dummen. Wenn ein Gutachter schreibt, das Wasser läuft denn Berg hinauf, könnte es u. U. auch vorkommen, dass dies in einer Pressemitteilung veröffentlicht wird. Eine weitere Tatsache ist, dass der damalige OSTA Dr. Brauer kürzlich den Posten von Herrn Jung (seines ehemaligen Chefs STA-Koblenz) im Justizministerium für seine Leistungen erhalten hatte. Dies war aus einer Pressemitteilung zu entnehmen.

Wer kürzlich den Film über den Conterganskandal gesehen hatte, ein Bruchteil wurde nur dargestellt, und noch andere nicht erwähnte Hintergründe kennt, bzw. das Buch, das Primzahlkreuz von Dr. Plichta gelesen hat, (Band I - IV) der sieht auch Parallelen zu unserem Fall Dominik. In diesem Justizskandal wurden auch Beweise unterschlagen, mit Hilfe der Politik und der chemisch-pharmazeutischen Großindustrie in NRW. Man hat den angeklagten Strafverteidiger Dr. Dr. Neuberger über Nacht zum Justizminister ernannt, mit Hilfe eines der damaligen finanzkräftigsten Männer Deutschlands – Conrad Henkel – mit seinem Ziehpolitiker Walter Scheel, so die Info des Buches. Somit konnte Fa. Grünenthal bzw. Familie Wirtz nichts mehr passieren. Auch die beiden später hinzugestellten Staatsanwälte haben nach ihrer Untätigkeit dicke Posten in der hiesigen Justiz bekommen (BGB und OLG). Man hatte damals über 5000 deutsche Familien und deren Schicksal mit staatlicher Unterstützung mit Füssen getreten und die Schuldigen mit einem aus heutiger Sicht lächerlichen Geldbetrag laufen lassen. Der größte Hohn, dass der unschuldig herhaltende deutsche Steuerzahler heute für diese stümperhafte dilettantische Entwicklung auch zahlen muss. Ferner war der verantwortlichen Entwickler Dr. Heinrich Mückter (ehemaliger Naziarzt), der an polnischen Gefangenen unmenschlichen Versuche durchführte. Der polnische Staat beantragte immer wieder seine Auslieferung in den 1950er Jahren. Die Fa. Grünental und weisungsbefugte hiesige Politiker schützten ihren Entwickler. Die Stümperhaftigkeit sieht man auch in unserem Fall Dominik. O-Ton eines ehemaligen Anwalts in unserer Angelegenheit, der mittlerweile verstorben ist, „Hier traut sich die deutsche Justiz nicht heran.“ Genau so ist es.

Mich würde es auch nicht wundern, wenn diese im Vorfeld verantwortlichen Personen einschließlich der verlogenen bzw. unseriösen Presse und der in unserem Fall verantwortlichen Medizinern den Holocaust leugnen würden, wenn es die Pharmaindustrie befehlen würde. Das Gift hat der Pharmariese IG Farben an die damaligen KZs geliefert. Auch in unserem Fall Dominik sitzt die Pharmabrille fest und somit kann auch alles geleugnet werden, trotz unserer zweifelsfreien Fakten. Somit ist der Satz „Recht haben und Recht bekommen” für unsere über zehn verschlissenen Rechtsanwälte, die an diesem Fall schon gearbeitet haben, eine Unmöglichkeit. Ergänzend, Ausspruch eines uns kürzlich bekannten Richters, O-Ton: „Wer vor Gericht Recht bekommt, muss noch lange nicht Recht haben.“ Diese vorgebrachte Äußerung des Vorsitzenden Richters unter sechs Augen, lässt unseren Fall für einen Bruchteil aus einer objektiven Seite sehen und eine geheime Zustimmung erfahren.

Schlusswort:

Wir klagen mit fundierten Beweisen etliche rückradlose Personen, wie deutsche Presseleute, gewisse verantwortliche Mediziner, Politiker, Juristen, geistliche Würdenträger und Verfassungsorgane an, in gezielter Zusammenarbeit, durch Desinformation die Öffentlichkeit im Fall Dominik durch Wegschauen und Ignoranz (Angst wegen Ihrer Karriere) nichts getan zu haben. Hierdurch fing eine regelrechte Hetzjagd an, die uns Unrecht, Verfolgung, Diffamierung und Drohungen zugefügt hat, die einer mittelalterlichen Hexenjagd gleich kam, bis der Pharmastörenfried beseitigt war, und die Verheimlichung der wahren Ursachen unseres verstorbenen Sohnes Dominik der großen Öffentlichkeit bis heute verschlossen blieb. Man könnte es auch zensierte Presse nennen (nicht besser als in einer Diktatur), gegängelte Gerichtsbarkeit und politischer Kadavergehorsam gegenüber der immer größer werdenden pharmazeutischen Großindustrie. Wie damals, in den 1930er Jahren des letzten Jahrhunderts!! Also Kriegsgefahr, O-Ton Chefankläger Tayler in Nürnberg.

Zum Abschluss kann man sagen, so der O-Ton eines Medizinrechtskenners, eines Anwalts, dass mehr als 90% der medizinischen Gutachten gefälscht sind, die nur noch dazu dienen, Ärzten den weißen Kittel nicht zu beflecken, und die Versicherungen nicht zu sehr zu strapazieren, bei zigtausend Geschädigten. Man könnte auch meinen, man wäre im Irrenhaus, frei nach Friedrich Dürrenmatts 'Physiker'. Nur hier - Fall Dominik - sind die Einsteins und Newtons die verantwortlichen Mediziner, Justiz, Politiker und Medien. Ich erwähne hier noch den passenden O-Ton zur passenden Gelegenheit, des scheidenden MP Roland Koch, der einmal sagte: „Da ist offensichtlich und gewollt das Recht gebrochen! Das geht nicht.“ Er als Jurist muss es wohl wissen, was im deutschen Lande läuft.

Tabellarische Beweise gegen Prof. Urban übersichtlich aufgelistet:

  1. Verschwinden des Corpus Delicti 1,65 kg angeblicher Osteosarkom Tumor lt. Urban für Tod verantwortlich. Beweismaterial entsorgt.

  2. Lunge in Pirmasens 16. August 2004 kollabiert. Beweis: CT-Bilder und Chirurgie in Mexiko (25.10.2004) wurden nicht erwähnt!

  3. Prof. Urbans Kaschierung über die linke Lunge mit den Worten, „nur noch schmaler bläulicher Saum vorhanden.“ Drückt sich nicht eindeutig aus. (Kollabierte linke Lunge, Lunge verletzt)

  4. Erfundene Tumorkachexie bei verschwundenem bzw. fehlendem Tumor wird dann zu einer Kardialkachexie. (bei einer vorangegangenen lebensbedrohlichen Pneumonie, lebensbedrohliche Pleuritis, lebensbedrohliche Gastritis und lebensbedrohliche Perikaerguss wäre eine Kardialkachexie für jeden Medizinstudenten einleuchtend)

  5. Osteosarkom Tumor löst sich in Fixierflüssigkeit nicht auf, s. Aussage der 3 Prof. gegen Prof. Urban

  6. Prof. Urban nimmt eine Hirnmetastase an (O-Ton) – also keine objektive Feststellung - wegen einer Raumforderung die eine Hämatomausräumung nachweislich beinhaltet, wegen eines Sportunfalls im Mai 2004 (Beweis 2 schriftliche Zeugenaussagen in den Akten der STA über den operierende Oberarzt Dr. Bel bezüglich der mündlichen Aussage vor Zeugen über die Richtigstellung)

  7. Übersieht einen Kontusionsherd (Prellung) im rechten Schläfenbereich der auf den Sportunfall zweifelsfrei hindeutet. (Beweis Sportunfall im Mai 2004 mit SHT – Schädel-Hirn-Trauma - eingeliefert und Makroasservat von Prof. Urban nicht gewertet!)

  8. Prof. Urban, Freund bzw. Kollege des von uns beschuldigten Prof. Jürgens (Befangenheit)

  9. Voreingenommen, weil er wusste wer der zu Obduzierte war, siehe Papiere am Sarg.

  10. Dominik hätte länger gelebt, wenn die Lungemetastasen operiert worden wären. Dies stimmt nicht, da Prof. Schütte eh. Tumorzentrum Essen als auch Prof. Ruf Tumorzentrum Freiburg und Tumorzentrum München widersprechen dieser Behauptung (3 Professoren widerlegen dies zweifelsfrei). Also bei einer Metastasenanzahl von über 5 Stück in beiden Lungenlappen. Somit nicht reproduzierbar und nicht wissenschaftlich, sondern hypothetische Schutzbehauptung von Prof. Jürgens/Urban gegenüber der STA.

  11. Aussage lt. Prof. Urban, über das festgestellte Konglomerat (1,65 kg), ist kein Fibrinklumpen. Aber auch kein Osteosarkom, sonst wäre er nicht verschwunden (dies ist korrekt). Solide Osteosarkom-Tumore lösen sich nicht in Asservierflüssigkeit auf und verschwinden auch nicht im Abfluss so einfach ungewollt und lassen sich nicht verflüssigen.

    a.) Befundproben anwaltlich im Siegener Krankenhaus Jung-Stilling erzwungen, weil das Jung-Stilling Krankenhaus über ein Pathologiezentrum eine angebliche Malignität festgestellt hatte. Wir hatten uns dazu parallel über ein Bonner Anwaltsbüro eine Befundprobe erzwungen. Diese Probe wurde in der Standfort University als nicht maligne pathologisch identifiziert. Was sagen wird den zu dieser Pathologischen Aussage aus dem Ausland? Wir sind vom Siegener Krankenhaus bzw. vom Siegener Pathologen reingelegt worden.

    b.) Pleuraflüssigkeit der linken Lunge vom Pirmasenser Krankenhaus ans Kaiserslauterer Pathologiezentrum gesandt. Ergebnis: Maligniät. Wir haben in der Stanford University die gleiche Menge Pleuraflüssigkeit untersuchen lassen mit dem Ergebnis, keine Malignität. Was wollen wir nun hierzu sagen (Römer 8 Vers 31). In unserem Fall hat man vermutlich die Gutachter im Vorfeld schon gedrängt, dass immer das passende bzw. für uns negative heraus kam. Wie sonst sind solche wirren Analysen möglich.

  12. Befund ignoriert, Dortmunder Pathologe U-Nr. E27088/04 vom 08.09.2004 keine Malignität (kein Krebs) im Punktat aus der linken Lunge. Tatsache: Befund ging an Dr. Aschoff Villa Medica der das Ergebnis ignorierte und unseren Sohn weiter als Krebspatient behandelte.

  13. Vereinzelte abgekapselte bzw. abgestorbene Metastasen, sprich Nekrosen, waren vorhanden, die aber nicht den Tod herbeibringen. Siehe 2. Obduktion, aber kein ausgedehntes Tumorleiden wie Prof. Urban dies unsinnigerweise öffentlich machte. Wieso darf der Hauptbeweis 1,65 kg solider Osteosarkommasse von Prof. Urban ungestraft vernichtet werden?

  14. Prof. Urban schreibt Tod durch Herzkreislauffunktion in Verbindung eines Tumorleiden. Dabei hatte Dominik eine Lungenentzündung links, mit Verdrängung des Mediastinums um 4 cm bei einem Pleuraerguß von 2,2 Liter (medizinisch nachvollziehbar) und einem max. CRP von 269 mg/L, siehe schriftliche Angaben aus Mexiko und Vita Natura. Eine virale Pneumonie ist zu über 70% tödlich lt. medizinischen Erkenntnissen. Prof. Urban erwähnte nur lapidar rechts eine Lungenentzündung im Anfangsstadium bei der Obduktion.

  15. Unerwähnt eine lebensbedrohliche Gastritis. Auch diese führte Prof. Urban nicht auf. Siehe mexikanische Unterlagen. Resultierend durch unzählige diverse Schmerzmittel und unzählige Antibiotika, die in Deutschland gegeben wurden. Dabei weiß jeder Medizinstudent, dass bei viraler Lungenentzündung (nosokominale Infektion) Antibiotika unwirksam sind.

  16. Befund aus der Stanfort University , dass keine Malignität in der linken Lunge vorliegt

  17. Befund aus Mexiko, dass keine Malignität in der linken Lunge vorliegt.

  18. Einen Lungentumor links hätte es bei Dominik nur geben können, wenn die linke Lunge nicht am 16. August 2004 kollabiert wäre. Also kann er nur außerhalb gewesen sein. Dann ist es kein Lungentumor gewesen. Die Lunge ist aber definitiv kollabiert (Beweis OP in Mexiko definitiv festgestellt und blauer schmaler Saum lt. Prof. Urbans Obduktion). Prof. Urban fand diesen signifikanten Beweis für nicht erwähnenswert für den Abschlußbericht an die Staatsanwaltschaft Koblenz. (kontraproduktiv)

  19. Es wurden über 0,5 Liter festes Blutkoagel über eine Verflüssigungsmethode aus Dominiks linker Lungenseite (insgesamt war es 1,65 kg Blutkoagel) ausgeleitet (steht in der STA-Akte). Beweis: Ein Osteosarkom-Tumor löst sich nicht auf. Blutkoagel ist kein festes Gewebe und löst sich auf und lässt sich auch somit ausleiten. Dass Blutkoagel abgepumpt wird, ist nichts ungewöhnliches, dies wird in deutschen Krankenhäusern täglich unzählige Male praktiziert. Nur bei Dominik durfte es nicht sein, weil er ein Krebspatient bleiben musste und für die Pharmaindustrie ein Störenfried war. Diese Tatsache muss nur von einem objektiven Gericht aufgenommen werden. Nur wo gibt es noch objektive Gerichte?? Wer hilft uns dabei, dass diese Tatsachen endlich berücksichtigt werden und in der breiten Öffentlichkeit richtig gestellt werden?

  20. Lebensbedrohliche noskominale Lungenentzündung links (viral, Todesrate 70%) nicht erwähnt.

  21. Lebensbedrohliche Gastritis nicht erwähnt.

  22. Wahre Todesursache mit einer Krebserkrankung im Endstadium kaschiert und somit die Wahrheit verdreht.